Aufgepasst bei Straßenfotografie! Gesetzesänderung seit dem 27.01.2015

Ich bin gerade über den Artikel „Obdachlose fotografieren ist nicht cool“ auf dem Blog neunzehn72.de von Patrick Ludolph gestolpert, welcher das Thema Straßenfotografie und ein, seit 27.01.2015 in Kraft getretenes Gesetz betrifft. Dieses neue Gesetz verändert die Straßenfotografie, meiner Meinung, nach vollständig! War es bisher möglich fremde Personen auf der Straße zu fotografieren, durfte aber die Fotos nicht ohne die Zustimmung der abgelichteten Person verbreiten, so kann je nach Auslegung nun schon das Auslösen eine Vorstrafe von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen. Ich zitiere hier mal aus dem Beitrag „Fokus Fotorecht: Neues Gesetz für Straßenfotografen“ von Dr. Hendrik Wieduwilt von Härting Rechtsanwälte: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“ Dabei soll der Begriff „Hilflosigkeit einer Person“ noch nicht vollständig definiert worden sein, so dass es momentan noch viel Spielraum von Gericht geben kann. D.h. man sollte sich vor (!)  jeder Aufnahme einer anderen Person das Einverständnis einholen, was die Straßenfotografie in Dtl. verdammt langweilig machen wird! Schade.

 

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